Hausverwaltung

Die (Miet-)Hausverwaltung oder Liegenschaftsverwaltung (Grundleistungen):

  1. Erstellung eines Wirtschaftsplans für den jeweils vereinbarten Zeitraum (Jahr, Quartal, Monat), aus dem die kalkulierten Einnahmen (Mieten, Pachten etc.) und Bewirtschaftungskosten (Betriebskosten, Instandhaltungskosten etc.) hervorgehen;
  2. Überwachung des pünktlichen Eingangs aller Miet- und Pachtzahlungen, Entgegennahme bzw. Einziehung von Miet- und Pachtzahlungen und deren Verbuchung;
  3. Mahnung zahlungsrückständiger Mieter bzw. Pächter nach einem mit dem Auftraggeber abgestimmten Schema;
  4. Abwicklung des gesamten Geschäftsverkehrs mit Mietern und Pächtern, insbesondere auch Abschluss und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen (wobei Vermarktungsleistungen gesondert vereinbart werden), Überwachung von in Mietverträgen vereinbarten Mietanpassungsklauseln und rechtzeitige Durchführung möglicher Mieterhöhungen;
  5. Prüfung von Rechnungen, die pünktliche Zahlung aller Ausgaben wie öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge, Zinsen und Tilgungen für Kredite, Handwerkerrechnungen und deren Verbuchung;
  6. Erstellung einer Abrechnung des Objektes bzw. der Liegenschaft für den Auftraggeber für den jeweils vereinbarten Zeitraum (Jahr, Quartal, Monat);
  7. Sicherstellung der erforderlichen Heizmaterialbelieferung bzw. bevorratung (z. B. durch Abschluss von Lieferverträgen) sowie Veranlassung einer notwendig werdenden Aufteilung anfallender Heizkosten durch ein Fachunternehmen, Aufbereitung und Übermittlung der hierfür erforderlichen Angaben an das Fachunternehmen (Angabe der Kosten gemäß § 2, Punkte 4 und 5 der Verordnung über die Aufstellung der Betriebskosten, Mitteilung von Bewohnerwechseln etc.);
  8. Erstellung rechtssicherer Betriebskostenabrechnungen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und deren fristgerechte Abrechnung gegenüber Mietern und Pächtern;
  9. Überwachung des baulichen und technischen Zustands der Gebäude, Bearbeitung von Schadens- und/oder Mängelmeldungen von Mietern oder des Hausmeisters, Information des Auftraggebers über die Notwendigkeit der Vornahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten bzw. baulicher Veränderungen, Einholung von diesbezüglichen Kostenvoranschlägen bzw. Angeboten, Beauftragung, Überwachung und Abnahme von entsprechender Arbeiten sowie die Rüge von Mängeln und ggf. die Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen, die Prüfung und Regulierung von Rechnungen. Diese Leistungen sind Grundleistungen, soweit deren Umfang einen vorab mit dem Auftraggeber vereinbarten bestimmten Betrag nicht übersteigt;
  10. die Überwachung der Einhaltung sämtlicher Wartungs-, Dienstleistungs- oder sonstiger Verträge bzw. Aufträge in Verbindung mit dem Hausmeister oder sonstiger in diesem Zusammenhang gesondert beauftragter Personen oder Unternehmen;
  11. die Überwachung der Einhaltung der Hausordnung, der Reinigungsordnung und/oder sonstiger Ordnungen in Verbindung mit dem Hausmeister oder sonstiger in diesem Zusammenhang gesondert beauftragter Personen oder Unternehmen, Abmahnung bei Verstößen oder Intervention in sonst geeigneter Weise;
  12. Abschluss von Hausbesorgungsverträgen und ggf. deren Kündigung;
  13. Vertretung des Auftraggebers gegenüber Versicherungsgesellschaften, insbesondere die versicherungsrechtlich erforderliche Meldung von Schadensfällen zur Wahrung der Rechte des Auftraggebers sowie der Abschluss von Versicherungsverträgen und ggf. deren Kündigung;
  14. Entgegennahme eingehender Gelder und rechtsgeschäftlicher oder sonstiger Erklärungen für den Auftraggeber als Grundeigentümer sowie deren unverzügliche Bearbeitung in seinem Namen;
  15. im Rahmen der übertragenen Aufgaben alles zu tun, um ein ordnungsgemäßes und friedliches nachbarschaftliches Nebeneinander zu gewährleisten, Schäden am Objekt bzw. der Liegenschaft und Nachteile für den Auftraggeber abzuwenden bzw. zu vermeiden.

Selbstverständlich können die Grundleistungen, welche dem Auftraggeber eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwaltung sichern, um ggf. gewünschte oder erforderliche Sonderleistungen, welche die individuellen Anforderungen des Auftraggebers erfüllen, ergänzt werden.